AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
Geltungsbereich
Alle von SAR Turbotechnik GmbH | Marienloher Str. 45, D-33104 Paderborn (nachfolgend „SAR Turbotechnik“ genannt)
erbrachten Leistungen und Lieferungen erfolgen grundsätzlich auf Grundlage
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) und
Einzelvertragsregelungen. Bei einer unterzeichneten Beauftragung von
Chiptuning (ECU & TCU Softwareoptimierung) haben die
Einzelvertragsregelungen in allen Punkten Vorrang vor den AGB. Die AGB
gelten für sämtliche auch zukünftigen Geschäftsbeziehungen inklusive aller
Vertragsteile, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten auch diese
AGB als akzeptiert und angenommen. Die AGB gelten für sämtliche
Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Auftraggeber (nachfolgend
„Kunde“ genannt) in der zum Zeitpunkt der erbrachten Leistung bzw. Lieferung
Lieferung oder Bestellung gültigen Fassung. „Verbraucher“ im Sinne dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die mit uns ein
Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer
gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB). „Unternehmer“ im Sinne dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sind alle natürlichen oder juristischen Personen oder
rechtsfähige Personengesellschaften, die mit uns in Geschäftsbeziehungen treten und die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handeln (§ 14 BGB). Sofern ein Unternehmer nicht in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, kommen ihm ebenfalls die für Verbraucher bestimmten Rechte zugute. Er gilt als Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen. Unter „Kunden“ im Sinne dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer zu
verstehen. Zu den nachfolgenden Bedingungen erbringt SAR Turbotechnik für
den Kunden Dienstleistungen im Bereich Abstimmung und Anpassung von
Fahrzeug-Steuergeräten. Es werden durch die Abstimmung, die ab Werk
geschaffenen Eigenschaften von Fahrzeugen modifiziert und verändert, was zur
Beeinträchtigung der Haltbarkeit und erhöhtem Verschleiß führen kann.
Zustandekommen des Vertrages
Kaufverträge und sonstige Bestellungen kommen durch Entgegennahme der
Willenserklärung des Auftraggebers zustande. Einer schriftlichen Bestätigung
durch uns bedarf es daher nicht. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem
Auftraggeber und uns zur Ausführung eines Vertrages getroffen werden, sind
schriftlich festzuhalten. Mündliche Vereinbarungen gelten als nicht getroffen.
Der Auftrag ermächtigt uns, Unteraufträge zu erteilen sowie Test- und
Überführungsfahrten durchzuführen. Eine Haftung für aufgrund leichter
Fahrlässigkeit verursachte Schäden wird in diesem Kontext ausdrücklich
ausgeschlossen. Unsere Angestellten sind nicht befugt, Nebenabreden oder
Zusicherungen zu treffen. Wir schließen alle aufgrund von Anscheins- oder
Duldungsvollmachten begründeten Ansprüche gegen uns aus.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn SAR Turbotechnik stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Preise, Bezahlung und Lieferung
Sämtliche Preise sind brutto inklusive gesetzlicher 19% MwSt. zu verstehen.
Die Bezahlung von gelieferter Softwareoptimierungen erfolgt unmittelbar
nachdem wir das Fahrzeug als fertig abgestimmt betrachten in bar oder per
Echtzeitüberweisung vor Ort gegen Aushändigung der Rechnung. Im
Ausnahmefall kann eine Bezahlung auf Rechnung vereinbart werden, bei der der Kunde innerhalb von sieben Tagen den Rechnungsbetrag auf unser Konto
überweisen muss, da er sonst hiermit automatisch in Verzug gerät. Entstehen
durch technische Mängel des Fahrzeugs vom Kunden besondere
Schwierigkeiten, die den vereinbarten oder üblichen Aufwand erhöhen und die
bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbar waren und hat SAR Turbotechnik dies nicht zu vertreten, kann ein angemessener Preisaufschlag für
Mehraufwand gefordert werden.
Übergabe und Gefahrenübergang
Mit der Übergabe an den Kunden gilt die Leistung als angenommen und
übernommen. Der Kunde erklärt sich durch die Übernahme des Fahrzeuges, mit der daran verrichteten Arbeit (Chiptuning/Softwareoptimierung) einverstanden. Mit der Übergabe geht auch die Gefahr auf den Kunden über. Soweit bei Neufahrzeugen durch Installation eines Tuningchips oder einer Softwareveränderung die vom ursprünglichen Hersteller gewährte Werksgarantie entfällt, übernehmen wir unsererseits die vorgenannte Garantie nicht. Der Auftraggeber hat jedoch die Möglichkeit, zum Beispiel über die NSA Garantie, Moosstr. 75, CH-8038
Zürich, http://www.nsagarantie.com, info@nsagarantie.com eine
Zusatzversicherung für Motor, Getriebe, usw. laut deren Garantiebestimmungen (spätestens bei der Beauftragung) abzuschließen. Auf die von uns installierte Software bzw. Hardware wird eine Garantie von 12 Monate gewährt. Alle Angaben wie Leistung, Verbrauch, Geschwindigkeit sind circa Werte, welche geringfügig unter- oder überschritten werden können, da das ermittelte Datenmaterial von Referenzfahrzeugen stammt, welche im Zustand vom Fahrzeug des Kunden abweichen können. Eine Haftung ist dadurch ausgeschlossen. Der Kunde erklärt sich durch die Übernahme des Fahrzeuges mit der daran verrichteten Arbeit einverstanden.
Chiptuning (Softwareoptimierung)
Änderungen am Fahrzeug, die einen Eingriff in das vom Pkw-Hersteller serienmäßig gefertigtes System darstellen, werden nur auf schriftlichen Auftrag des Kunden vorgenommen. Der Kunde wurde darauf hingewiesen, dass durch die Veränderung der Leistungsdaten die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt. Sollte diese Änderung nicht durch ein neuerliches TÜV-Gutachten wieder zur Betriebserlaubnis führen, hat dieses Fahrzeug keine Zulassung laut StVZO und darf nur im Motorsport betrieben werden. Der Kunde ist ausdrücklich über sämtliche in Verbindung mit der Leistungssteigerung erhöhten Beanspruchung des Motors, Turboladers, Getriebes und
aller anderen Fahrzeugteile und die daraus möglicherweise resultierende verkürzte Lebensdauer (als auch Abgasveränderung, rechtliche Auswirkungen sowie höhere Steuern und Versicherungseinstufungen) von uns unmittelbar vor der Durchführung vollständig und ausführlich informiert worden. Der Kunde ist verpflichtet, die Mehrleistung seiner Versicherung zu melden. Für diese Umstände, deren allfällige Folgen, insbesondere für die damit verbundenen Risiken und Kosten wird von uns keinerlei Haftung und Gewähr übernommen. Der Kunde nimmt dies zur Kenntnis und verzichtet uns gegenüber auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche aus dem Chiptuning. Leistungs- und Drehmomentangaben können bis zu +/- 10 % von den
Angaben abweichen, ohne dass dies irgendeinen Anspruch des Kunden gegenüber uns begründet, da solche Schwankungsbreiten üblich sind.
Haftung für allfällige Schäden, Folgeschäden bzw. Produkthaftung
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass von uns keine Haftung für allfällige Schäden bzw. Folgeschäden (z.B. Einbauschäden, Motorschäden, Getriebeschäden, Kupplungsschäden, Tuningschäden, Unfallschäden, Antriebsschäden, usw.) übernommen wird. Dieses gilt auch für von uns verursachte Schäden bei Probe-, Diagnose und Tuningfahrten. Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftgesetz oder aus anderen Bestimmungen abgeleitete Haftungsansprüche für Sachschäden am Kfz bzw. sonstige Gegenstände oder Personen, sind ausgeschlossen.
Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den
Auftraggeber jetzt oder künftig zustehen, behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor. Der Auftraggeber darf über die unter Eigentumsvorbehalt
gelieferten Waren nicht verfügen. Bei Zugriff Dritter – insbesondere
Gerichtsvollzieher – ist vom Auftraggeber auf die unter Eigentumsvorbehalt
gelieferten Waren hinzuweisen und sind wir unverzüglich zu benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Für allfällige mit derartigen Zugriffen verbundene Kosten haftet der Kunde. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen. Die Zurücknahme sowie eine Pfändung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware ist nicht als Rücktritt vom Vertrag anzusehen, es sei dem, wir entscheiden uns ausdrücklich für einen Rücktritt.
Widerrufsrecht für Kunden als Verbraucher
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Produkte, die speziell auf Kundenwunsch programmiert und gefertigt werden, sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie
SAR Turbotechnik GmbH
Marienloher Str. 45 , D-33104 Paderborn
Tel: +49 (0) 5254 9318100
darüber in Kenntnis setzen.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Vertragssprache, Rechtswahl, Gerichtsstand
Für die Durchführung und Abwicklung des Vertrages kommt nur die deutsche
Sprache in Betracht. Für die vertraglichen Beziehungen gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland, wobei das UN-Kaufrecht ausgeschlossen wird.
Gerichtsstand ist Paderborn. Für Verbraucher, welche den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt die vorstehende Rechtswahl nur
insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, indem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Salvatorische Klausel: Sind eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig oder undurchsetzbar oder werden sie dies im Nachhinein, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Dies gilt nur dann nicht, wenn durch den Wegfall einzelner Klauseln eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt wird, dass ihr ein Festhalten am Vertrag nicht zugemutet werden kann.
Stand der AGB: 10.01.2023