AGB Tuning & Werkstatt

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der SAR Turbotechnik GmbH

1. Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Leistungen der SAR Turbotechnik GmbH im Bereich Fahrzeugtuning, Leistungssteigerung, Umbauten, Motorsportvorbereitungen, Servicearbeiten, Motorüberholungen, Getriebeüberholungen, Motorinstandsetzungen, Prüfstandsarbeiten und Schweißarbeiten.
(2) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich vereinbart.

2. Vertragsabschluss
(1) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung, Auftragserteilung oder Übergabe des Fahrzeugs zur Durchführung der Arbeiten zustande.
(2) Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Falls sich während der Arbeiten ein höherer Aufwand ergibt, kann der Preis um bis zu 20 % überschritten werden, ohne dass eine erneute Zustimmung des Kunden erforderlich ist. Bei höheren Abweichungen wird der Kunde vorab informiert.
(3) Ein Auftrag gilt als verbindlich angenommen, sobald eine Anzahlung geleistet wurde. Tritt der Kunde nach Leistung der Anzahlung vom Auftrag zurück, kann die SAR Turbotechnik GmbH die Anzahlung ganz oder teilweise einbehalten, sofern bereits Kosten entstanden sind (z. B. Materialbeschaffung, Arbeitsaufwand, externe Dienstleistungen). Eine Rückerstattung erfolgt nur für nicht angefallene Kosten.

3. Leistungsumfang & Ausführung der Arbeiten
(1) SAR Turbotechnik GmbH erbringt Arbeiten im Bereich Fahrzeugmodifikationen, insbesondere Softwareoptimierungen, Motorumbauten, Fahrwerksanpassungen, Abgassysteme, Servicearbeiten, Motorüberholungen, Getriebeüberholungen, Motorinstandsetzungen, Prüfstandsarbeiten und Schweißarbeiten.
(2) Die Arbeiten erfolgen nach bestem Wissen und unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten. Eine bestimmte Leistungssteigerung oder Haltbarkeit wird nicht garantiert.
(3) SAR Turbotechnik GmbH handelt ausschließlich im Auftrag des Kunden und übernimmt keine Verantwortung für den Zustand des Fahrzeugs.
(4) Uns ist es gestattet, Unteraufträge an Dritte zu vergeben.
(5) Die angegebenen Leistungswerte sind Zielwerte und keine garantierten Minimal- oder Maximalwerte. Die tatsächliche Leistung kann aufgrund verschiedener Faktoren wie Kraftstoffqualität, Umgebungsbedingungen oder Fahrzeugzustand um bis zu 10 % abweichen. Dies stellt keinen Mangel dar.

4. Preise & Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Die Zahlung ist spätestens bei Fahrzeugabholung fällig. Teilzahlungen oder Finanzierungen bedürfen gesonderter Vereinbarung.
(3) Im Falle eines Zahlungsverzugs ist SAR Turbotechnik GmbH berechtigt, Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu berechnen.
(4) Wird ein Fahrzeug nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fertigstellung abgeholt oder wird ein Auftrag nicht angenommen, unabhängig davon, ob dies durch den Kunden oder SAR Turbotechnik verursacht wurde, werden Stellplatzkosten in Höhe von 15 € pro Tag berechnet. Nach einer Frist von 30 Tagen ist SAR Turbotechnik GmbH berechtigt, das Fahrzeug zur Sicherung der offenen Forderungen zurückzubehalten oder zu veräußern, sofern der Kunde zuvor unter Fristsetzung in Verzug gesetzt wurde.
(5) SAR Turbotechnik GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, die auf dem Betriebsgelände entstehen, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch SAR Turbotechnik oder ihre Erfüllungsgehilfen.

5. Abnahme & Gefahrübergang
(1) Das Fahrzeug gilt als abgenommen, wenn der Kunde es übernimmt oder eine Probefahrt durchführt.
(2) Nach Abnahme trägt der Kunde das Risiko für die Nutzung des Fahrzeugs.
(3) SAR Turbotechnik GmbH ist berechtigt, Probefahrten und Testfahrten durchzuführen. Für während dieser Fahrten entstehende Schäden wird nur gehaftet, wenn diese auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind.

6. Gewährleistung & Haftung
(1) SAR Turbotechnik GmbH gewährt eine gesetzliche Gewährleistung von 12 Monaten auf die erbrachten Arbeiten, sofern der Kunde Verbraucher im Sinne des BGB ist.
(2) Es wird ausdrücklich keine Garantie oder Gewährleistung auf vom Kunden mitgebrachte oder gebrauchte Teile gewährt.
(3) Motorsportfahrzeuge sind von der Gewährleistung ausgeschlossen, sofern kein eindeutiger Material- oder Verarbeitungsfehler vorliegt.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug nach der Übergabe auf Mängel zu prüfen. Spätere Reklamationen werden nur anerkannt, wenn sie unverzüglich nach Feststellung angezeigt werden.
(5) Bei Fahrzeugen, die im Rahmen von Sport- oder Renneinsätzen, d.h. nicht im öffentlichen Verkehr, eingesetzt werden sowie für alle dabei verwendeten Teile ist die Gewährleistung der Firma SAR Turbotechnik ausdrücklich ausgeschlossen.
(6) Eine Garantie auf Motor/Turbolader und sonstige Schäden besteht nur, wenn das Fahrzeug über die von uns angebotene Zusatzversicherung versichert ist.
(7) Bei Fahrzeugen ab 5 Jahre Alter ist diese nicht mehr abschließbar, somit besteht keine Gewährleistung bei Schäden, die altersbedingt oder durch mangelnde Pflege entstehen.
(8) Alle Leistungssteigerungen, außer es wurde anders vereinbart, sind ohne Gewährleistung und Garantie auf Schäden, die durch ihre Verwendung auftreten.
(9) Beim File Support (Bereitstellung von Datensätzen zur Leistungssteigerung an Dritte) erkennt der Kunde an, dass SAR Turbotechnik GmbH keine Garantie oder Gewährleistung für Folgeschäden übernimmt. Der Verwender ist verpflichtet, vor der Nutzung eine umfassende Diagnose, Datenaufzeichnung und Leistungsmessung durchzuführen.

7. TÜV-Abnahme & Straßenzulassung
(1) Nicht alle Modifikationen sind im öffentlichen Straßenverkehr zulässig. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, sich über die gesetzlichen Vorschriften zu informieren.
(2) Falls eine TÜV-Abnahme erforderlich ist, kann diese gesondert beauftragt werden. Ohne TÜV-Abnahme ist die Nutzung auf öffentlichen Straßen nicht zulässig.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, alle Veränderungen am Fahrzeug eintragen zu lassen. Andernfalls erlischt die Betriebserlaubnis gemäß der Straßenverkehrsordnung.

8. Vertragssprache, Rechtswahl, Gerichtsstand

Für die Durchführung und Abwicklung des Vertrages kommt nur die deutsche

Sprache in Betracht. Für die vertraglichen Beziehungen gilt das Recht der

Bundesrepublik Deutschland, wobei das UN-Kaufrecht ausgeschlossen wird.

Gerichtsstand ist Paderborn. Für Verbraucher, welche den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt die vorstehende Rechtswahl nur

insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, indem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Salvatorische Klausel: Sind eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig oder undurchsetzbar oder werden sie dies im Nachhinein, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Dies gilt nur dann nicht, wenn durch den Wegfall einzelner Klauseln eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt wird, dass ihr ein Festhalten am Vertrag nicht zugemutet werden kann.

Stand: März 2025